Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Gemeinschaftliches notarielles Testament. Eheleute setzen sich zu Alleinerben ein. Schlusserben sind die Nichten und Neffen, alle namentlich aufgeführt, der Eheleute und zwar zu gleichen Teilen.
Sollte eine Nichte/Neffe vor dem Erbfall versterben , so treten seine Abkömmlinge entsprechend der Regeln der gesetzlichen Erbfolge an seine Stelle. Sind solche nicht vorhanden, soll der Erbteil des Weggefallenen den anderen eingesetzten Erben im Verhältnis ihrer Erbteile anwachsen.
Nunmehr, nach dem Todes des Längstlebenden, ist die Grundbuchberichtigung und die Eintragung einer AV beantragt.
Eine Miterbin „A“ (verheiratet) ist kinderlos vorverstoben, eine weitere Mitterbin „B“ ist unter Hinterlassung von zwei Abkömmlingen vorverstorben. Sowohl die vorverstorbene Miterbin als auch deren Kinder sind britische Staatsbürger.
Ist es ausreichend, wenn die Kinder der vorverstorbenen Miterbin „B“ eine eidesstattliche Versicherung abgeben, aus welcher hervorgeht, dass „B“ verstorben es keine weiteren Kinder außer den Beiden gibt?
Und wie handhabe ich es mit der vorverstorbenen „A“? Kann einer der Miterben eine entsprechende e.V. abgeben?
Vielen Dank