Pfändung des Miterbenanteils des Antragstellers in der Teilungsversteigerung

  • Ich benötige gedankliche Hilfe zu folgendem Fall.

    Eine Teilungsversteigerung ist angeordnet. Grundstückseigentümer sind A, B, C in Erbengemeinschaft.
    Im Grundbuch ist eine Pfändung des Miterbenanteils des A eingetragen.

    Auf Antrag des A wurde die Teilungsversteigerung angeordnet - ohne Zustimmung des Pfändungsgläubigers (BGH, IX ZB 98/16) -. Nur B und C - nicht auch der Pfändungsgläubiger des A - wurden als Antragsgegner in den Anordnungsbeschluss aufgenommen.
    Jetzt verwirrt mich im Kommentar Stöber bei § 180 Rd.-Nr. 11.11 (19. Auflage) und Rd.-Nr. 219 (22. Auflage) gleichlautend der letzte Halbsatz, dass der Pfändungsgläubiger auch Antragsgegner ist.
    Trifft dies für meinen Fall zu? Dann wäre ja der Anordnungsbeschluss zu ergänzen und folglich dem Pfändungsgläubiger auch zustellen?

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