Zustimmung zur Verpfändung

  • Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Genehmigung zur Zustimmung zur Verpfändung des Anspruchs auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens zur Deckung von Pensionsverpflichtungen vorliegen.

    Der Betreute bezieht eine Pension von einer GmbH. Diese hat den Anspruch auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens an alle Versorgungsberechtigten an einen Verein verpfändet. Dem soll der Betreute nun zustimmen. Die Betreuerin beantragt die Genehmigung dazu.

    Die Zustimmungserklärung lautet: Mir steht ein Pensionsanspruch gegenüber der GmbH zu. Der Verein hat die Verpfändungserklärung der GmbH in meinem Namen angenommen, mit der die GmbH für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Treuhandvertrages ihre Forderungen auf Rückübertragung des vom Verein gehaltenen Treuhandvermögens an die Inhaber der Pensionsforderungen verpfändet hat.

    Gibt es dafür einen Genehmigungstatbestand? Würde § 1812 BGB in Frage kommen? Für Hinweise wäre ich dankbar.

  • Handelt es sich hier wirklich um einen 'Pensions'anspruch gegen eine GmbH?

    Wahrscheinlicher ist, dass der frühere Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge in Form laufender Rentenzahlungen zugesagt hat. Hierfür muss ein Deckungskapital angesammelt werden. Dieses Kapital wird hier - offenbar - von einem Verein treuhänderisch gehalten. Aus der vertraglichen Beziehung GmbH / Verein müsste sich besagter Rückübertragungsanspruch ergeben, sollte die GmbH den Treuhandvertrag vorzeitig auflösen (ob zur Deckung der Rentenzahlungspflichten oder warum auch immer).

    Diesen Anspruch hat die GmbH offenbar an die Inhaber der 'Pensions'forderungen verpfändet.

    Der Sachverhalt schwankt hier leider, an wen verpfändet wurde. Einmal heißt es 'an den Verein' und darunter heißt es plötzlich 'an die Inhaber der Pensionsforderungen'.

    Der Betreute würde dadurch Sicherungsnehmer werden. Aber welche Forderung des Betreuten soll durch das Pfand abgesichert werden? Die Forderung auf Zahlung der Altersvorsorge? Arbeitet der Betreute noch oder ist der Renteneintritt schon erfolgt?

    So lässt die Fragestellung leider keine Antwort zu. Der Sachverhalt ist zu krude und gibt zu wenig her.

  • Der Betreute bezieht tatsächlich eine Pension einer GmbH. Der Verein schreibt, dass die GmbH ihren Anspruch auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens an alle Versorgungsberechtigten verpfändet hat. Der Verein hat die Pfändung als Vertreter ohne Vertretungsmacht für die Versorgungsberechtigten angenommen. Damit die Verpfändung wirksam wird, ist die Abgabe der Zustimmungserklärung des Pensionär notwendig.

    Der Verein wurde beauftragt, Vermögenswerte zur Deckung von Pensionsverpflichtungen zu verwalten. Damit sichergestellt ist, das das Vermögen auch nur zu diesem Zweck verwandt wird, hat die GmbH den Anspruch auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens an alle Versorgungsberechtigten verpfändet.

    Wird der Betroffene dadurch Sicherungsnehmer, so dass die Zustimmung betreuungsgerichtlich zu genehmigen ist?

  • Damit sichergestellt ist, das das Vermögen auch nur zu diesem Zweck verwandt wird, hat die GmbH den Anspruch auf vorzeitige Rückübertragung des Vermögens an alle Versorgungsberechtigten verpfändet

    Die Verpfändung dient der Absicherung einer Forderung des Sicherungsnehmers gegen den Sicherungsgeber. Die Pensionszahlungen scheinen unproblematisch zu laufen.

    Der Betreuer möge vortragen, welche Forderung des Betreuten gegen die GmbH abgesichert werden wird und inwiefern die Verpfändung Einfluss darauf haben soll, was der Verein mit dem treuhänderisch verwalteten Mitteln anstellt, was nicht der Treuhandvertrag selbst schon regelt, zumal der verpfändete Rückübertragungsanspruch überhaupt erst bei vorzeitiger Beendigung des Treuhandvertrages entstehen soll.

  • Danke für die Hinweise. Irgendwie ist das eine merkwürdige Konstellation. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Abgabe/Nichtabgabe keine Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der Pension hat. Fraglich ist, ob eine Erklärung dann überhaupt erforderlich ist.

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