Einsatz einer Lebensversicherung

  • Hallo,

    es ist VKH ohne Raten bewilligt; der Antragsteller hatte aber bereits bei Prozessbeginn ein LV mit Rückkaufswert.
    Ich bin im Rahmen des Überprüfungsverfahrens zu einem Einsatz dieser Versicherung als Vermögenswert gekommen; kann ich mich über die richterliche Entscheidung hinwegsetzen und den Einsatz anordnen ?

  • War bei Bewilligung der PKH die Lebensversicherung bekannt? Lag der Rückkaufswert zum Zeitpunkt der Bewilligung unter dem Schonvermögensbetrag und jetzt darüber? Brauche mehr Infos zum Sachverhalt.

  • Ganz wichtig: Du ordnest nicht an, dass "die Lebensversicherung einzusetzen ist". Wenn eine wesentliche Verbesserung vorliegen sollte (nicht unwahrscheinlich - der Rückkaufswert erhöht sich im Regelfall, sofern die Beiträge nicht ausgesetzt werden), dann stellst du fest, dass die Verfahrenskosten aufgrund einsetzbarer Vermögenswerte in einer Summe zurückzuzahlen sind.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ganz wichtig: Du ordnest nicht an, dass "die Lebensversicherung einzusetzen ist". Wenn eine wesentliche Verbesserung vorliegen sollte (nicht unwahrscheinlich - der Rückkaufswert erhöht sich im Regelfall, sofern die Beiträge nicht ausgesetzt werden), dann stellst du fest, dass die Verfahrenskosten aufgrund einsetzbarer Vermögenswerte in einer Summe zurückzuzahlen sind.

    Oder man ordnet an, dass eine Einmalzahlung von X € auf die Verfahrenskosten zu zahlen ist.
    Es kommt auf die Höhe des einzusetzenden Einkommens und die Höhe der Verfahrenskosten an. Unter Umständen reicht das einzusetzende Einkommen nur für einen Teil der Verfahrenskosten.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!