Hallo euch allen,
folgendes Problem:
Mein niedersächsischer Gläubiger (Privatperson) tritt Grundschulden an eine Bank im schönen Rheinland-Pfalz ab und lässt seine Unterschrift von einer Verbandsgemeinde dort (nicht am Sitz der Bank) beglaubigen. Grundsätzlich natürlich gem. BeglG RP möglich, aber nun wohnt der Herr halt nicht dort, sondern bei mir um die Ecke.
Auf Kommentare zum pfälzischen Kommunalrecht kann ich leider nicht zugreifen, könnte mir daher bitte einer der südlichen Kollegen mitteilen, was ein Verstoß gegen § 4 BeglG RP für Folgen hat bzw. hätte?
So einen Beglaubigungstourismus habe ich in meiner langjährigen Grundbuchtätigkeit zum ersten Mal...