Hallo, ich brauche ein wenig Denk-Unterstützung, ob die vorliegenden Unterlagen für die Herausgabe/Auszahlung ausreichen. Mache noch nicht so lange HL-Sachen und habe nur wenige Verfahren, bin daher hier sehr unsicher.
Hinterlegt wurden monatliche Unterhaltszahlungen (Sicherheitsleistung zur Abwendung der Vollstreckung) bis zum Tod der Unterhaltsberechtigten '"F".
Als Nachweis der Empfangsberechtigung wurde mir ein vor dem OLG geschlossener Vergleich übersandt.
Übersandt wurde vom RA des Hinterlegers (per EGVP mit qualifizierter Signatur) der vom OLG an den RA per Telefax übermittelte Vergleich.
Der Vergleich wurde geschlossen zwischen dem Hinterleger als Antragsteller und den 3 Antragsgegnerinnen - im Rubrum bezeichnet als Erben der "F".
Vergleich:
Der Antragsteller stimmt in Höhe einer Summe von 3.000,- € der Auszahlung der hinterlegten Beträge an die Antragsgegnerinnen zu. Im Übrigen erklären die Antragsgegnerinnen die Freigabe des hinterlegten Betrages zur Rückzahlung an den Antragsteller.
Meine Gedanken:
Herausgabe kann erfolgen, wenn alle Beteiligten die Herausgabe bewilligt haben. Diese Bewilligung wurde im Rahmen des Vergleichs von allen Beteiligten erklärt. Da Schriftform grundsätzlich ausreicht, ist der per Fax und anschließend per EGVP übermittelte Vergleich formgerecht.
Als Nachweis, dass die Antragsgegnerinnen zum einen für die Bewilligung der Herausgabe und zum anderen zum Empfang des Betrages berechtigt sind, hatte ich einen Erbschein verlangt.
Die RAin der 3 Antragsgegnerinnen teilt mir daraufhin mit:
Ein Erbschein wurde nicht beantragt (Testamente gibt es im Übrigen auch nicht), dieser sei auch nicht erforderlich, da "F" ihrer Tochter "M" (=eine der 3 Antragsgegnerinnen) eine Vollmacht erteilt hatte, die über den Tod hinaus gilt. Aufgrund dieser Vollmacht war "M" auch berechtigt, das Verfahren vor dem OLG für die Unterhaltsberechtigte '"F" fortzuführen und den Vergleich beim OLG zu schließen. Eine Kopie dieser Vollmacht wurde übersandt.
Fakt ist: Auch wenn die Antragsgegnerinnen im Vergleich als Erben der "F" bezeichnet werden, existiert kein Erbnachweis. Aus dem Vergleich ergibt sich kein Hinweis auf die Vollmacht der "M", vielmehr wurden die 3 Antragsgegnerinnen durch die RAin vertreten.
Bei der erteilten Vorsorgevollmacht handelt es sich um einen Vordruck des HVD (Humanistischer Verband Deutschland), der eine DIN A4-Seite umfasst. Handschriftlich wurden Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer und Ort/Datum eingesetzt, beide haben unterschrieben. Optisch besteht der Eindruck, dass Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer nur ihre Unterschrift geleistet haben, die übrigen Eintragungen von einer anderen/dritten Person vorgenommen wurden. Die Unterschrift der Vollmachtgeberin erscheint ein wenig krakelig, die Vollmacht wurde 2 Monate vor dem Tod erteilt (eine Betreuung war nicht anhängig).
Inhalt der Vollmacht (u.a.): Sie gilt über den Tod hinaus und berechtigt insbesondere dazu, ... meine Geldangelegenheiten zu verwalten und Zahlungen vorzunehmen.
Inhalt der Vollmacht würde mir als Geldempfangsvollmacht wohl reichen, bei der Form habe ich Bedenken.
Muss/sollte mir das reichen?
Nach § 16 NHintG kann die Hinterlegungsstelle eine öffentliche Beglaubigung der Erklärung oder der Unterschrift verlangen.
Wann und unter welchen Umständen ist leider nicht definiert. In einem alten Kommentar zu § 14 HO wird erläutert, dass es auch darauf ankommt, wofür die Vollmacht vorgelegt wird, "bei einer Vollmacht zur Entgegennahme der Hinterlegungsmasse wird die Unterschriftsbeglaubigung meist erforderlich sein."
Gibt es dazu irgendwelche Rechtsprechung? Da die Haftungsträchtigkeit von HL-Sachen ja immer betont wird, habe ich kein gutes Gefühl. Weder kann ich die Echtheit der Unterschrift prüfen, noch die Geschäftsfähigkeit der Vollmachtgeberin. Hinweise auf Zweifel an der Echtheit der Unterschrift oder an der Geschäftsfähigkeit liegen allerdings nicht vor. Mache ich mir zuviele Gedanken?
Falls die schriftliche Vollmacht nicht reicht, wäre die Beantragung eines Erbscheins ja die einzige Alternative.
Tut mir leid, dass es ziemlich lang geworden ist, danke für alle Hilfe.