Guten Morgen,
wollte mich mal erkundige, ob sich hier schon jemand mit dem KostRÄG 2021(Bundesgesetzblatt Nr. 66 vom 29.12.2020) i. V. m. Betreuung auseinandergesetzthat.
Mir sind bisher folgende Punkte "aufgefallen":
- Änderungen in den Nr. 11101 ff. des KV zumGNotKG (Artikel 4)
- Änderung des § 22 JVEG (Artikel 6)
- Änderung des § 1835a BGB bis zum 31.12.2022(Artikel
- Weitere Änderung des § 1835a BGB ab dem01.01.2023 (Artikel 9)
Vielleicht hat jemand schon einen Überblick bzw. erstellteinen im Laufe der nächsten Tage/Wochen
Liebe Grüße
Teezeit