Kosten Beschwerdeverfahren

  • Es wurde ein KFB erlassen, darin wurden trotz PKH der Beklagten versehentlich GK verrechnet. Der BV legt Beschwerde ein. Der Bescherde wurde abgeholfen. Aufgrund der Offensichtlichkeit der Unrichtigkeit ohne vorheriges rechtliches Gehör. Seitens des Kl. lag kein Beschwer vor.
    Gegen die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren legt der KV Erinnerung ein mit der Begründung, er habe KFB (inkl. GKR), Beschwerde, und Abhilfe zusammen zugestellt bekommen und hatte daher keine Möglichkeit, gegen die Verrechnung vorzugehen. Irgendwie nachvollziehbar...

    Ich hatte nun versucht, die Parteien auf eine Kostenaufhebung einzustimmen. Der BV verweigert dies aber.
    Nun stehe ich auf dem Schlauch... Hat zufällig jemand eine Idee?

  • Gegen die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren legt der KV Erinnerung ein mit der Begründung, er habe KFB (inkl. GKR), Beschwerde, und Abhilfe zusammen zugestellt bekommen und hatte daher keine Möglichkeit, gegen die Verrechnung vorzugehen. Irgendwie nachvollziehbar...


    Das würde in der Sache selbst nur dann eine Rolle spielen, wenn der Gehörverstoß entscheidungserheblich wäre. Das ist er offenbar nicht. Und die Kostenauferlegung ist nun einmal gesetzliche Folge (§§ 91 ff. ZPO) des Unterliegens im RM-Verfahren.

    Eine davon losgelöste Frage ist, ob sich daraus ein Amtshaftungsanspruch für den Kläger ergeben könnte. Allerdings gibt es auch Rechtsprechung, die meint, daß das nicht losgelöst zu betrachten und in solchen Fällen (Fehler des Gerichtes) die Kostenaufhebung ein probates Mittel sei. Die Begründung halte ich persönlich für zweifelhaft, weil es an einer Rechtsgrundlage für eine solche Billigkeitsentscheidung aufgrund der klaren gesetzlichen Kostenfolge des § 91 ZPO fehlen dürfte. Vielmehr steht hinter dieser Auffassung mutmaßlich, den Weg eines möglichen Regresses am Staat zu Lasten der Parteien zu verhindern. Denn wieso soll der Obsiegende auf seinen Kosten sitzen bleiben?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

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