Es wurde ein KFB erlassen, darin wurden trotz PKH der Beklagten versehentlich GK verrechnet. Der BV legt Beschwerde ein. Der Bescherde wurde abgeholfen. Aufgrund der Offensichtlichkeit der Unrichtigkeit ohne vorheriges rechtliches Gehör. Seitens des Kl. lag kein Beschwer vor.
Gegen die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren legt der KV Erinnerung ein mit der Begründung, er habe KFB (inkl. GKR), Beschwerde, und Abhilfe zusammen zugestellt bekommen und hatte daher keine Möglichkeit, gegen die Verrechnung vorzugehen. Irgendwie nachvollziehbar...
Ich hatte nun versucht, die Parteien auf eine Kostenaufhebung einzustimmen. Der BV verweigert dies aber.
Nun stehe ich auf dem Schlauch... Hat zufällig jemand eine Idee?