Hallihallo
nachdem mir vor ein paar Tagen bei einem anderen Thema hier geholfen wurde, schieße ich gleich die nächste Frage hinterher.
In diesem Fall geht es um eine GbR, die sowohl das Grundbuch berichtigen lassen und eine Auflassungsvormerkung an ihrem Grundstück eintragen lassen möchte.
Das Grundstück wurde an einen Dritten verkauft.
Einer der Gesellschafter verstorben ist und ausseislich der vorgelegten Verfügungen v. T. w. von seiner (jetzigen) Ehefrau und seinem Sohn beerbt. Der Sohn ist bereits Gesellschafter.
Ausweislich des Kaufvertrags ist im Gesellschaftsvertrag geregelt worden, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt wird und der Anteil im Wege der Sondererbfolge übergeht.
Hinsichtlich des Sohnes hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Aufgabe des TV ist die Verwaltung des Erbteils des Sohnes und die Verwaltung des Gesellschafteranteils. Gleichzeitig hat er den Sohn als Vorerben eingesetzt.
Nach allem, was ich in Literatur und Rechtsprechung gelesen habe, ist weder ein TV-Vermerk noch ein Nacherbenvermerk einzutragen, weil TV und Vor-/Nacherbschaft den Gesellschafteranteil, nicht jedoch die Verfügungsbefugnis der GbR über das Grundstück betrifft. Richtig?
Was ich mich frage, brauche ich für die Grundbuchberichtigung den TV und wenn ja, weshalb? Bei der GBB wird doch auch nicht über einen Gesellschafteranteil verfügt, oder?
Die Erben würde ich nicht in Erbengemeinschaft eintragen, sondern als "Einzelpersonen".
Der Erbnachweis besteht aus mehreren Verfügungen. Eine davon ist ein gemeinschaftliches Testament mit der mutmaßlichen Exfrau des Erblassers. Mutmaßlich, weil hierzu nichts erklärt wurde und auch die späteren Verfügungen keinen Hinweis geben. Aber eine andere Erklärung kann es meines Erachtens nicht geben. Da in diesem gemeinsamen Testament nichts anderes vereinbart wurde, kann ich davonausgehen, dass das Testament aufgrund Scheidung gemäß § 2077 BGB unwirksam ist. Ned wahr?
Edit: Laut Melderegister ist die Dame jedenfalls nicht verstorben.
Hab ich notwendige Information vergessen? Ich stell die Frage jetzt einfach mal ein.
Freu mich über kommende Beteiligung.