Am 29.12.2020 wurde ja das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 verkündet. Darin wurden u.a. die Gebühren erhöht.
Am 07.01.2021 habe ich einen Verteilungstermin (Versteigerung war vor drei Monaten).
Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich dort bereits die neuen, höheren Termine ansetzen muss. Dies im Hinblick auf § 71 Abs. 3 GKG (für fällige Gebühren ist altes Recht anzuwenden) und § 7 Abs. 1 Satz 3 GKG (die Verfahrens-, Termins- und Verteilungsgebühr werden fällig im Verteilungstermin).
Ist das wirklich so? Wenn ja, habe ich das weitere Problem, dass ForumSTAR die neuen Gebühren noch nicht kennt und ich daher das dortige Tool für die Aufstellung des Teilungsplans nicht nutzen kann. Oder kennt einer von Euch einen Trick, wie man die Gebührensätze nach neuem Recht dort eingeben kann?