Auswirkungen der GKG-Änderung

  • Am 29.12.2020 wurde ja das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 verkündet. Darin wurden u.a. die Gebühren erhöht.

    Am 07.01.2021 habe ich einen Verteilungstermin (Versteigerung war vor drei Monaten).
    Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich dort bereits die neuen, höheren Termine ansetzen muss. Dies im Hinblick auf § 71 Abs. 3 GKG (für fällige Gebühren ist altes Recht anzuwenden) und § 7 Abs. 1 Satz 3 GKG (die Verfahrens-, Termins- und Verteilungsgebühr werden fällig im Verteilungstermin).

    Ist das wirklich so? Wenn ja, habe ich das weitere Problem, dass ForumSTAR die neuen Gebühren noch nicht kennt und ich daher das dortige Tool für die Aufstellung des Teilungsplans nicht nutzen kann. Oder kennt einer von Euch einen Trick, wie man die Gebührensätze nach neuem Recht dort eingeben kann?

  • Da § 71 GKG nicht geändert wurde: Es ist wirklich so....

    Mein Modul soll ab heute Mittag aktualisiert laufen. Sofern du bei ForumSTAR auch einen Gesamtbetrag für die Kosten angeben kannst, sag Bescheid, dann daddel ich die KR einmal bei mir durch und schicke sie dir als pdf....

  • Vielen lieben Dank für das Angebot.
    Inzwischen habe ich die Mittagspause genutzt, um meinen GKG-Gebührenrechner auf die neuen Beträge zu aktualisieren. Damit kann ich dann meine Excel-Tabelle zur Berechnung von geringstem Gebot und Teilungsplan auch weiterhin nutzen und dem ForumSTAR-Berechnungstool die kalte Schulter zeigen.
    Dort kann ich auch eine Schlusskostenrechnung erstellen, die inhaltlich zutrifft.

    Möglicherweise kann man in ForumSTAR eine gefakte Schlusskostenrechnung erstellen. Geschult wurde das nicht. Erschwerend kommt der sächsische Sonderweg (eigene Textprodukte) hinzu, mit dem ich die guten Tipps aus anderen Bundesländern öfter mal nicht umsetzen kann. Nun ja, mit Star Wars stehe ich bekanntlich auf Kriegsfuß. Ich weiß zwar, dass die ForumSTAR-Leute auch nichts dafür können, dass am Gesetzgebungsverfahren nur noch Menschen ohne praktisches Verständnis beteiligt zu sein scheinen*; dass man das Programm aber so ausgestaltet hat, dass wir Anwender nicht oder nur mit Mühe intervenieren können, finde ich zum Brüllen.

    *Eine solche Reform zum Jahreswechsel ist schon deswegen praxisfeindlich, weil Haushaltsmittel für die Beschaffung von Literatur erst ca. im April bis Juni überhaupt zur Verfügung gestellt werden und man sich also seine Arbeitsmittel allenfalls aus eigener Tasche besorgt. Dass zwischen der Verkündung und dem Inkrafttreten ganze drei Tage liegen, in denen auch ohne Lockdown in den Behörden keiner Zeit gehabt hätte, die Umsetzung der Reform angemessen einzuleiten, ist geradezu bodenlos.

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