Unsinnige Bitte um Beschlussberichtigung- darf die das?

  • Meine Kollegin hat eine Strafakte gehabt wegen eines KfB. Anwalt stellte den Antrag samt Fahrtkosten zum Termin am 20.09.20, Bezi gab die Stellungnahme ab, samt Zustimmung zu allen Kosten des Termins am 20.09.20.

    Beschluss wurde gefertigt, wurde rechtskräftig, Geld wurde ausgezahlt.

    Akte ging zur StA.

    Heute kommt sie zurück, ich bin die Vertretung, da meine Kollegin nicht da ist. Die Staatsanwältin bittet um Berichtigung des KfB. Grund: Der in der Beschlussbegründung genannte Termin fand am 14.09.2018, nicht am 20.09.20 statt.

    Ja, das war tatsächlich so, ist wohl bei allen durchgerutscht.

    ABER: Warum zum XXX stellt die einen Berichtigungsantrag? Die Akte ging an die StA, nur um sie dort wegzulegen. Es ist alles durch, alle Gelder gezahlt, alle ist schick- die Änderung im Terminsdatum ändert nichts an den Kosten- das macht mich irgendwie sauer. Vielleicht bin ich da heute auch zu empfindlich, aber: hat die nichts besseres zu tun? Nur, damit die Akte im Regal dann etwas mehr Inhalt hat?

    Kommt so was auch bei euch vor und wie geht ihr damit um?

    Gruß

    Insu

  • Du könntest dich fragen, ob die Staatsanwältin (!) bzgl. der Berichtigung des KFBs überhaupt "antragsberechtigt" ist.

    Die andere Frage ist, ob du nicht vAw eine Berichtigung vornehmen musst, da ein Schreibfehler vorliegt.

    Das es manchmal nicht richtig, aber einfacher und ungefährlich ist, Fehler nicht zu sehen, steht auf einem anderen Blatt.

    Ich sehe nur zwei Varianten:

    Achselzuckend vAw Berichtigung machen und fertig
    oder
    Uschr mit Akte an StA zurück mit dem Hinweis, dass eine Berichtigung nicht beabsichtigt ist (ggf. unter Angabe der von Dir genannten Gründen).

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Schreibfehlerberichtigung machen mit 1 Satz Begründung - geht viel schneller als alles was du bisher schon an Zeit mit aufregen verbracht hast...

    ich würde mich fragen, wer und warmin mir jemand in meinen Teich p* will. Von einer Berichtigung wird abgesehen, da die Gründe für die Entscheidung nicht tragend waren, basta ! Wenn die Staatsanwältin damit ein Prob hat, mag sie sich bei ihrem AL blamieren :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Außerdem ist der KFB doch längst rechtskräftig. Wenn sich keiner beschwert hat, Pech gehabt. Selbst wenn Schreibfehler enthalten sind. Solange es nur das Datum des Termins ist, das nichts an der Erstattungsfähigkeit ändert, würde ich das auch nicht korrigieren.

  • Also, die Kommentierung des §319 ZPO (welcher wahrscheinlich über entsprechende Verweisung herhalten muss) sagt dazu sehr unspaßig:

    "Erhält das Gericht Kenntnis von einer offenbaren Unrichtigkeit, zB durch eine nicht postulationsfähige Person, ist es zur amtswegigen Vornahme der Berichtigung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (OLG Hamm NJW 1987, 187 (188))"(BeckOK ZPO/Elzer, 39. Ed. 1.12.2020 Rn. 41, ZPO § 319 Rn. 41)

    Also rechtlich leider wohl wie einige Vorredner.

    Dass das natürlich im kollegialen und menschlichen Sinne unter aller Kanone ist, so etwas als eigentlich "Unbeteiligte" (Landeskasse gegen Freigesprochener) zu beantragen, steht auf einem anderen Blatt Papier...

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

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    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Ich bin da nicht so ganz firm, aber m.E. enthält die StPO weder eine Vorschrift über die Berichtigung noch einen diesbezüglichen Verweis in die ZPO. Stellt sich also die Frage nach der Grundlage.

    Unabhängig davon könnte man eine Unrichtigkeit im Sinne des 319 aber auch verneinen. Ist die Unrichtigkeit denn wirklich offenbar, also alleine aus dem Beschluss heraus erkennbar? Das ließe sich wohl noch begründen, da ein Termin am Sonntag eher unwahrscheinlich ist.

    Andererseits liegt ein Schreibfehler auch nicht direkt auf der Hand. Es ist weder ein Zahlendreher, noch liegen die Zifferntasten direkt nebeneinander. Vielleicht hat der TE ja aus irgendeinem Grund tatsächlich den 20. für den Terminstag gehalten?

  • Du schreibst mit Kugelschreiber in die Akte:
    1. Beschuss: in pp wird der Beschluss vom … wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass das Datum des Termins richtig … lautet.
    2. UmA der StA

    Wer sagt, dass der Beschluss raus muss...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das sagt vermutlich die einschlägige Verfahrensordnung. Das ist in ZPO- oder FamFG-Verfahren nicht anders.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Das sagt vermutlich die einschlägige Verfahrensordnung. Das ist in ZPO- oder FamFG-Verfahren nicht anders.

    Ist mir (wie vermutlich jedem anderen auch) klar.

    Das würde ich in diesem speziellen Fall aber als unnötige ABM einstufen. Wer das anders sieht, kann sich beschweren. Der Beschluss wurde berichtigt, das ist wichtig.

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  • Wo lag denn der Fähla: Im unterschriebenen Beschluss oder in der Leseschrift ? Bei letzterem kann man einfach ne richtige Leseschrift machen und gut ist.

    Ansonsten klar, geht es einfach dem nachzugeben. Aber irgendwie würde mich das auch ärgern: Was soll das ??? Da würde ich die vielleicht mal anschreiben, aufgrund welcher Vorschrift sie den Antrag stellt oder sowas in der Art, nur um auch mal Arbeit zu produzieren...

  • Und was geht schneller und spart neben Arbeit auch Nerven?

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