Hallo,
die Betreuer möchte ein Tagesgeldkonto als Unterkonto des Girokontos der Betreuten eröffnen. Dieses Konto ist Zinsfrei und ohne Gebühren.
Sie beantragt dafür die betreuungsgerichtliche Genehmigung, da diese von der Bank verlangt wurde.
Ich denke, dass es sich hierbei nicht um eine Geldanlage handelt, so dass eine Genehmigung nicht erforderlich sein dürfte.
Gibt es andere Meinungen?