Zum Vollzug liegt ein Kaufvertrag vor. Einer der Beteiligten auf Veräußererseite ist minderjährig. Für diesen ist schweizer Recht anzuwenden.
Laut dem Kaufvertrag wurde gemäß Art. 306 Abs. 2 ZGB für den minderjährigen eine Beistandschaft angeordnet, zur Wirksamkeit des Vertrages sei die Genehmigung des Beistandes erforderlich.
Die Genehmigung liegt formlos vor. (Zumindest nicht in der Form des § 29 GBO (Unterschrift und Siegel beziehungsweise Unterschriftsbeglaubigung))
Ich habe jetzt die Entgegennahme der Genehmigung für die Beteiligten und Bekanntgabe an die Beteiligten durch den Notar (Vollmacht hierzu liegt vor) angefordert. (Wie
Jetzt teilt der Notar mit, dass dies nach Schweizer Recht nicht erforderlich ist.
Ist die Entgegennahme und Bekanntmachung tatsächlich nicht erforderlich? Kann ich die formlose Genehmigung anerkennen?
Hatte jemand schon mal so einen Fall?