Änderung Beglaubigungsvermerk

  • Kann ein Beglaubigungsvermerk nach § 39 BeurkG (Unterschriftsbeglaubigung) nachträglich im Sinne von § 44a II BeurkG abgeändert werden? 44a II spricht nur von "Niederschriften".
    Habe den Fall, dass vergessen wurde reinzuschreiben, dass der Unterschriftsleistende auch im eigenen Namen handelt. Es steht im Beglaubigungsvermerk nur drin, dass er für seine Frau aufgrund Vollmacht handelt. Die Kommentierung zu § 39 und 44a II gibt leider nicht so viel dazu her (soweit ich etwas gefunden habe).
    Vielen Dank bereits vorab!

  • Ich zitiere BeckOK BeurkG/Winnen, 4. Ed. 1.11.2020, BeurkG § 44a Rn. 5:

    Zitat

    Keine Anwendung findet § 44a auf Vermerkurkunden. Diese können vielmehr ohne Einhaltung der Vorgaben des § 44a durch den Notar geändert werden, da diese lediglich die Wahrnehmungen des Notars enthalten (Grziwotz/Heinemann Rn. 4; BeckOGK/Regler BeurkG § 44a Rn. 7; Winkler BeurkG Rn. 4).

  • Für die Frage, ob der Handelnde (auch) im eigenen Namen handelt, ist der Beglaubigungsvermerk m.E. völlig irrelevant. Dies muss sich vielmehr aus der Erklärung des Handelnden ergeben! Lautet diese z.B. "Ich erkläre im Namen von XY Folgendes:...", dann liegt eindeutig nur eine Erklärung im fremden Namen und keine Erklärung im eigenen Namen vor! Ob im Beglaubigungsvermerk evtl. etwas anders steht, ist dann uninteressant!

  • Danke für eure Antworten.

    An Torsten: Da hatte ich auch schon drüber nachgedacht. Würdest du dem Notar in meinem Fall also aufgeben, dass die Erlärung durch den Handelnden selbst ergänzt wird? Wäre halt mehr Aufwand oder?

  • Die Änderung muss aber nicht zwingend durch den/die Erklärenden selbst erfolgen. In gewissen Grenzen kann auch der Notar nachträgliche Änderungen am Text vornehmen, vor allem wenn er den Entwurf der Erklärung gefertigt hat. Jedenfalls mit Zustimmung des/der Unterzeichnenden sind nachträgliche Textveränderungen zulässig und beinträchtigen in aller Regel auch die Unterschriftsbeglaubigung nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!