Zwar dauert es (wahrscheinlich) noch eine Weile, bis das Reformgesetz in Kraft tritt - dennoch würde mich bereits jetzt interessieren, wie sich das geplante Sachkunderegister für Berufsbetreuer auf die Arbeit des Betreuungsgerichts auswirken wird.
Wird in diesem Register auch angegeben, in welche Vergütungstabelle der Betreuer einzuordnen ist? Oder wird mit dem Eintrag im Register nur bestätigt, dass man die nötige Eignung und Sachkunde als Betreuer hat? Die hat man ja auch mit der Vergütungstabelle A. Aus der Gesetzesbegründung kann ich das nicht wirklich herauslesen.
Im ersteren Fall würde dem Betreuungsgericht jedenfalls ziemlich viel Arbeit abgenommen werden...