Hey,
ich weiß nicht, ob es jedem bewusst ist, aber die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nunmehr 22,00 €.
Ist an mir völlig vorbei gegangen und wurde gerade durch eine Kollegin informiert.
Hey,
ich weiß nicht, ob es jedem bewusst ist, aber die Gerichtskosten für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses betragen nunmehr 22,00 €.
Ist an mir völlig vorbei gegangen und wurde gerade durch eine Kollegin informiert.
Hier war das bekannt.
Mit Wirkung vom 01.01.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Kraft getreten (am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt I, S. 3229 ff. veröffentlicht).
Gemäß der Übergangsvorschrift in § 71 GKG gilt dies für alle Antragseingänge ab 01.01.2021.
Auch Rechtsanwaltsgebühren wurden Übrigens verändert.
Edit: Es ist aber gut, dass du hier drauf hinweist. Da das Gesetz kaum eine Woche veröffentlicht ist, wird das sicher nicht überall angekommen sein.
Den hiesigen Anträgen nach sind die Änderungen bislang kaum irgendwo angekommen.
Das verwundert aber auch nicht, wenn man so weitreichende Neuregelungen fast über Nacht in Kraft treten lässt.
Die Erhöhung bei den Pfändern ist natürlich sehr sinnvoll.
Auch die Haftbefehle und Vollstreckungsschutzanträge kosten jetzt jeweils 22,00 EUR.
alle Festgebühren im GKG kosten jetzt 10% mehr....
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