Erbbauzinsänderung, aus zwei mach eins

  • Frage:
    Wie würdet Ihr eintragen?

    Abt. II Nr. 1 Erbbauzins jährlich 100,-- Euro
    Abt. II Nr. 6 weiterer Erbbauzins jährlich 50,-- Euro (unter Ausnutzung der Vormerkung im Gleichrang u.a. mit Abt. II Nr. 1).
    Der Inhalt der Rechte wird geändert. Es soll ein einheitlicher Erbbauzins eingetragen werden.

    Sp. 4:
    1,
    6,
    jetzt 1

    Sp. 5: Nr. 1 und 6 zusammengefasst zu einem einheitlichen Erbbauzins in Höhe von ...

    Abt. II Nr. 6 röten?

    Ferner wurde vereinbart:
    Wenn der Erbbauzins nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt wird, so erhöht er sich um ein Viertel seines Betrages.
    Dies dürfte als Vertragsstrafe möglich sein - oder? Eintragung dann durch Bezugnahme?

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