Frage:
Wie würdet Ihr eintragen?
Abt. II Nr. 1 Erbbauzins jährlich 100,-- Euro
Abt. II Nr. 6 weiterer Erbbauzins jährlich 50,-- Euro (unter Ausnutzung der Vormerkung im Gleichrang u.a. mit Abt. II Nr. 1).
Der Inhalt der Rechte wird geändert. Es soll ein einheitlicher Erbbauzins eingetragen werden.
Sp. 4:
1,
6,
jetzt 1
Sp. 5: Nr. 1 und 6 zusammengefasst zu einem einheitlichen Erbbauzins in Höhe von ...
Abt. II Nr. 6 röten?
Ferner wurde vereinbart:
Wenn der Erbbauzins nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit gezahlt wird, so erhöht er sich um ein Viertel seines Betrages.
Dies dürfte als Vertragsstrafe möglich sein - oder? Eintragung dann durch Bezugnahme?