Ich soll ausrechnen, was unserem Mandanten zusteht.
Gegner (Rechtsanwalt) wollte 4.524,00 € brutto Honorar haben. Wir haben uns auf 1.160,00 € brutto außergerichtlich geeinigt. Keine Klage. Die Kosten sollten gequotelt werden. Wurde so formuliert.
Kosten aus unserer Sicht insgesamt 2.014,18 €. Jeweils 1,3 VG, 1,5 EG etc. Für jeden brutto 1.007,34 €.
Wir gehen davon aus, dass der Kollege, weil er sich in eigener Sache vertreten hat, auch Gebühren verdient hat oder geltend machen kann.
Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten hat 25,64% der Kosten (503,67 €) gezahlt. Die Rechtsschutzversicherung trägt nur Kosten im Verhältnis Obsiegen / Unterliegen.
Was bekommen wir vom Gegner?
Ich verstehe das nicht.
Es kann doch nicht sein, dass unser Mandant auf der Hälfte der Kosten sitzen bleibt, wo wir doch zu 75% "gesiegt" haben, also die Forderung reduzieren konnten.
Kann mir einer das erklären?
Danke. Andrea