Kostenausgleichung

  • Ich soll ausrechnen, was unserem Mandanten zusteht.

    Gegner (Rechtsanwalt) wollte 4.524,00 € brutto Honorar haben. Wir haben uns auf 1.160,00 € brutto außergerichtlich geeinigt. Keine Klage. Die Kosten sollten gequotelt werden. Wurde so formuliert.
    Kosten aus unserer Sicht insgesamt 2.014,18 €. Jeweils 1,3 VG, 1,5 EG etc. Für jeden brutto 1.007,34 €.
    Wir gehen davon aus, dass der Kollege, weil er sich in eigener Sache vertreten hat, auch Gebühren verdient hat oder geltend machen kann.
    Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten hat 25,64% der Kosten (503,67 €) gezahlt. Die Rechtsschutzversicherung trägt nur Kosten im Verhältnis Obsiegen / Unterliegen.
    Was bekommen wir vom Gegner?
    Ich verstehe das nicht.
    Es kann doch nicht sein, dass unser Mandant auf der Hälfte der Kosten sitzen bleibt, wo wir doch zu 75% "gesiegt" haben, also die Forderung reduzieren konnten.
    Kann mir einer das erklären?
    Danke. Andrea

  • :eek: Ja, verwirrend. Ich lass, das mit der Versicherung weg.
    Vorgerichtlich - keine Klage, sonst hätte ich einfach einen KAA gestellt - Vergleich.

    Gegner wollte 4.524,00 € haben. Wir haben uns auf 1.160,00 € geeinigt. Also waren wir doch zu 2/3 erfolgreich. Es sind natürlich Kosten entstanden. Diese sollten "gequotelt" werden. Da müssten wir doch nur 25,65%, Gegner (hat sich selbst vertreten / ging um überhöhtes Honorar) 74,36% tragen.
    Bei uns 1,3 GG 393,90 €
    1,5 EG 454,50 €
    7002 20,00 €
    16% USt. 138,94 €
    Summe 1.007,34 €
    Bei Gegner doch dasselbe.
    Was kriegen wir vom Gegner? Mandant will aufrechnen. Wir wollen natürlich unser Honorar.
    Wie sieht die Kostenausgleichung aus? Wir erklären wir das?
    Danke

  • Wie genau wurde die Kostenquote formuliert? Das ist ja eigentlich nicht vorgesehen, dass vorgerichtliche Schuldner (=Beklagten)kosten erstattet werden.

    Frage mich auch echt, wenn da zwei RAe beteiligt sind, wieso man so einen Vergleich nicht vernünftig formulieren kann.

  • Auf welche Kostenregelung habt ihr euch im Vergleich geeinigt?
    Jeder meldet seine Kosten an und dann wird ausgeglichen. Wie bei Gericht auch. Auf einem Teil der Kosten bleibt der Mandant sitzen, da er nicht ganz obsiegt hat.
    Ihr bekommt euer Honorar vom Mandanten, von wem sonst?

  • Verstehe das Problem nicht. Ist doch ein ganz klassischer Fall wie er täglich vorkommt, würde ich mal meinen.

    Quoteln und wenn er aufrechnen will und kann, wird euer Mandant vermutlich gar nichts mehr von der Gegenseite erhalten.

  • Danke erst einmal. Denn der Vergleich hat der Chef gemacht. Wurde nur geschrieben: Die Kosten werden gequotelt. Gemeint war, dass die Kosten verteilt werden sollten entsprechend der üblichen Regelung von Obsiegen / Unterliegen. Das ist nicht mein Problem, weil juristische Frage. Warum soll der mandant die Kosten voll tragen, wenn die Gebührenforderung überhöht war?.
    Wenn es wie im gerichtlichen Verfahren ist: Wie werden dann die Kosten verteilt? Ich muss dies ja selbst ausrechnen, weil keiner das sonst macht.
    Was kriegen wir vom Gegner?
    Gesamtkosten: 2.014,18 € inkl. USt.
    Gegner muss 74,36% (oder 3/4) tragen. Also: 1.497,74 €.
    Davon eigene Kosten: - 1.007,34 €.
    Also wir bekommen 490,78 Euro vom Gegner? :confused:
    Mandant müsste Differenz tragen? Also 516,56 €?:confused:

    Finde ich irgendwie ungerecht, weil er dann praktisch 50% unserer Rechnung selbst tragen muss.:mad:
    Wo mache ich den Fehler? Weil ich nur auf unsere Kosten sehe und nicht auf die Gesamtkosten?
    Aber der Mandant kann doch nichts dafür, dass der Gegner eine überhöhte Forderung geltend gemacht hat.:mad:

  • Auch ich sehe das Problem nicht. Durch die Nichtzahlung des Honorars hat doch Euer Mandant auch die Kosten bei der Gegenseite für die außergerichtliche Geltendmachung veranlasst. Dass diese Geltendmachung nur zu ca. 1/4 berechtigt gewesen sein mag, führte zur Quotelung der angefallenen Kosten, so dass Euer Mandant auch nur ca. 1/4 der Kosten zu tragen hat.

    Und nicht zuletzt: Die von Eurem Mandanten zu tragende Differenz hat doch nach Deiner Angabe in #1 die Rechtsschutzversicherung (gerundet auf 25 %) getragen. So who cares?!

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)


  • Wo mache ich den Fehler? Weil ich nur auf unsere Kosten sehe und nicht auf die Gesamtkosten?


    Das dürfte so sein. 50% von 50% sind ja 25% von 100%.


    Aber der Mandant kann doch nichts dafür, dass der Gegner eine überhöhte Forderung geltend gemacht hat.:mad:


    Mit dem Abschluss des Vergleichs hat er die Kostenquotelung und die geltend gemachte Forderung als Gegenstandswert akzeptiert. Sonst hätte er den Vergleich vielleicht nicht so abschließen sollen.

  • Danke. Ich hab's kapiert:). alles super. Hatte wirklich ein Brett vor dem Kopf. Hatte nicht gesehen, dass Mandant ja 1/4 zahlen musste.
    RA-Gebühren sind beim Anwalt wohl auch nicht angefallen, hat sich selbst vertreten. Das werden wir ihm sagen, wenn er mault.
    Vielen Dank.

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