Dem Verwalter ist eine Aufgabe übertragen, die das Gericht machen müsste.
Stimmt.
Das Gericht rechnet dann ab, wenn es die Zustellungen selbst vornimmt.
Und dann darf es erst ab der 11. Zustellung berechnen.
Gleiches gilt für den Verwalter.
Wir berechnen hier erst ab der 11. Zustellung, solange, bis uns unser Obergericht aufhebt.