Guten Morgen. Mir liegt ein Nachtragsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag vor. Aus diesem ergibt sich eine Änderung des Erbbauzinses (Verringerung von 2.109,00 € auf 1.043.53 €). Beantragt ist die Eintragung der Verringerung des Erbbauzinses vom 01.1.2020 bis 30.06.2100.
Diesen Fall hatte ich bisher nicht. Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken, aber wie trage ich denn diese Verringerung ein? Über Veränderungen? Erbbauzins in Höhe von....
Muss ich den ursprünglichen Betrag röten? Es ist ja kein Änderungsvertrag, sondern nur ein Nachtragsvertrag.
Bin da gerade etwas planlos, wie die Verringerung grundbuchrechtlich zu vollziehen ist.
Liebe Grüße