Verringerung Erbbauzins

  • Guten Morgen. Mir liegt ein Nachtragsvertrag zum Erbbaurechtsvertrag vor. Aus diesem ergibt sich eine Änderung des Erbbauzinses (Verringerung von 2.109,00 € auf 1.043.53 €). Beantragt ist die Eintragung der Verringerung des Erbbauzinses vom 01.1.2020 bis 30.06.2100.
    Diesen Fall hatte ich bisher nicht. Vielleicht mache ich mir zu viele Gedanken, aber wie trage ich denn diese Verringerung ein? Über Veränderungen? Erbbauzins in Höhe von....
    Muss ich den ursprünglichen Betrag röten? Es ist ja kein Änderungsvertrag, sondern nur ein Nachtragsvertrag.
    Bin da gerade etwas planlos, wie die Verringerung grundbuchrechtlich zu vollziehen ist.


    Liebe Grüße

    ""Beim Duschen ausrutschen und sich am Wasserstrahl festhalten wollen. Soll ich Ihnen noch mehr über mich erzählen?  :eek:

  • Die Herabsetzung des Erbbauzinses für die Zukunft ist möglich (Toussaint im beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.10.2020, § 9 ErbbauRG RN 46) und bedarf als Inhaltsänderung der Zustimmung der am Erbbaugrundstück eingetragenen dinglich Berechtigten (Hansjörg Heller Erbbaurechtsgesetz, 4. Auflage 2016, § 9 ErbbauRG RN 8; Heinemannim Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2020, § 9 ErbbauRG RN 10). Da die Herabsetzung nur für einen bestimmten Zeitraum gelten soll, würde ich den ursprünglichen Betrag nicht röten. Ich nehme an, dass es sich bei den genannten Erbbauzinsen um jährliche Zinsen handeln soll. In der Veränderungsspalte würde ich daher eintragen: „Der jährliche Erbbauzins ist für den Zeitraum vom 01.1.2020 bis 30.06.2100 auf 1.043.53 € verringert. Bezug: Bewilligung vom ….(NotarR-Nr…). Eingetragen am…“. Ob allerdings die rückwirkende Änderung (ab 1.1.2020) vereinbart werden kann, habe ich nicht geprüft. Da aber bei der Vereinbarung eines Erbbauzinses auch vor dem Eintragungsdatum liegende Zinsen vereinbart werden können, die dann erst mit der Eintragung fällig werden und entstehen (BGH, Beschluss vom 13.11.1974, V ZB 11/74, unter Zitat des Senatsurteils vom 28. November 1956 - V ZR 40/56 = BGHZ 22, 220,222), könnte ich mir vorstellen, dass auch eine rückwirkende Herabsetzung vereinbart werden kann.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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