Hallo. Ich stelle hier eine Frage für eine Kollegin die nicht angemeldet ist.
Sie hat vor sich einen niederländischen dinglichen Arrestbefehl vorliegen mit dem ein Pfändungsbeschluss beantragt wird. Gepfändet werden soll ein Patent beim Patentamt in München.
Die Frage ist wonach sich die Zuständigkeit für den Erlass des Pfändungsbeschlusses richtet. Ist das Vollstreckungsgericht in München zuständig?
Schon mal vielen Dank für eure Antworten