Übertragung MEA möglich ?

  • Hallo,

    zunächst wünsche ich euch allen ein Frohes neues Jahr ! :)

    Ich habe folgende Frage:
    Im Grundbuch ist eingetragen:

    BV: 1
    BV: 2
    BV: 3 zu 1 : 1/15 Miteigentumsanteil an Flst. X

    nun soll zusammen an Frau Z verkauft werden:

    BV: 2 und BV: 3 zu 1.

    Geht das so einfach ?
    Oder sind BV: 1 und BV: 3 zu 1 untrennbar miteinander verbunden ? Ich hatte so einen Fall noch nie

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Grüßle

    Nic

  • Hallo,

    vielen Dank für eure Antworten.
    Da ich diese beiden Flurstücke aus diesem Grundbuch abschreibe, reicht das doch als auflösung des § 3 Abs. 5 GBO aus oder ?
    Oder würdet ihr es trotzdem noch einmal extra abschreiben ?

    BV 2 ist in diesem Fall nicht herrschendes Grundstück.


  • Da ich diese beiden Flurstücke aus diesem Grundbuch abschreibe, reicht das doch als auflösung des § 3 Abs. 5 GBO aus oder ?

    Nein.
    Du musst sämtliche Miteigentumsanteile von Flurstück X aus den jeweiligen Grundbücher wo sie gebucht sind abschreiben und auf eines neues Grundbuch übertragen.
    Da wird dann Flurstück X im BV eingetragen und die Eigentümer nach Maßgabe ihres Eigentumsrechtes (ich vermute mal zu je 1/15, oder 1/30 wenn Ehegatten 1/15 zusammen gehört). Zudem müssen natürlich die auf X lastenden Rechte übertragen werden.
    Kann leider ziemlich aufwendig sein.

  • Wieso kann eigentlich BVNr. 2 hier nicht herrschendes Grundstück i.S.v. § 3 GBO sein bzw. wieso wird BVNr. 3/zu1 mit BVNr. 2 verkauft, wenn es nur BVNr. 1 dienen kann? Geht uns zwar als Grundbuchamt nichts an, aber das kommt mir hier etwas komisch vor.
    Ich würde erst mal schauen, ob man hier nichts mit BVNr. 2 und BVNr. 3/zu1 konstruieren kann. Denn ansonsten bleibt echt nur, das ganze Grundstück gesondert in einem Blatt zu buchen und das wird dann mit Eigentumswechseln und Belastungen meist ziemlich übel...

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