Bewilligt wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks verpflichtet sich die im Lageplan markierte Grundstücksfläche als baurechtliche Abstandsfläche zu dulden. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks darf an die Grundstückgrenze des dienenden Grundstücks beliebig anbauen.
Hättet ihr Bedenken, die Grunddienstbarkeit (Grenzbebauungsrecht sowie Verpflichtung zur Duldung einer Abstandfläche) einzutragen ?
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