Grunddienstbarkeit - Duldung baurechtlicher Abstandsfläche

  • Bewilligt wird die Eintragung einer Grunddienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
    Der jeweilige Eigentümer des dienenden Grundstücks verpflichtet sich die im Lageplan markierte Grundstücksfläche als baurechtliche Abstandsfläche zu dulden. Der Eigentümer des herrschenden Grundstücks darf an die Grundstückgrenze des dienenden Grundstücks beliebig anbauen.
    Hättet ihr Bedenken, die Grunddienstbarkeit (Grenzbebauungsrecht sowie Verpflichtung zur Duldung einer Abstandfläche) einzutragen ?

  • Hallo,

    hast du die Dienstbarkeit mit der von dir vorgeschlagenen schlagwortartigen Bezeichnung damals so eingetragen Bär? Ich darf eine ähnliche Grunddienstbarkeit eintragen (Duldung Überbau über die Abstandsflächen sowie Duldung, dass ein bestimmter Bereich des dienenden Grundstücks vom herrschenden Grundstück als Abstandsfläche in Anspruch genommen wird, zudem Bebauungsverbot auf einem bestimmten Bereich des dienenden Grundstücks).

    Die weitere Grunddienstbarkeit, die eingetragen werden soll, besagt, dass der Eigt. der dienenden Grundstücke verpflichtet ist, auf der gesamten Länge der Grundstücksgrenzen eines Abstandsfläche von 6 bzw. 4 Metern dahingehend einzuhalten, dass auf der Fläche keine Bauwerke errichtet werden dürfen.
    Hat jemand gute schlagwortartige Bezeichnungen für die Dienstbarkeiten parat?


    Bei der 2. Dienstbarkeit wäre mein Vorschlag "Baubeschränkung", bei der 1. "Bau- und Nutzungsbeschränkung nebst Duldung Abstandsflächenüberbau".

    Was meint ihr?

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