Zwangshypothek

  • Hallo,

    ich habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Zwasihyp.

    Eine Teilforderung von 85.000 Euro auf Flurstück A

    Eine Teilforderung von 2.500 Euro auf Flurstück B

    Eine Teilforderung von 2.500 Euro auf Flurstück C.

    Flurstück A ist in einem Grundbuch gebucht - kein Problem.

    Die Flurstücke B und C sind in einem GB gebucht, allerdings beide im Bestandsverzeichnis unter nur einer laufenden Nr. 1

    Meiner Meinung nach kann doch die Zwasihyp so nicht eingetragen werden, da es sich hier bei B und C nicht um ein jeweilseigenständiges Grundstück im Rechtssinne handelt.

    Bin ich auf dem richtigen Weg?

  • Meiner Meinung nach kann doch die Zwasihyp so nicht eingetragen werden, da es sich hier bei B und C nicht um ein jeweilseigenständiges Grundstück im Rechtssinne handelt.

    Vollkommen richtig. Da war mal wieder jemand unterwegs, der den Unterschied zwischen Flurstück und Grundstück nicht verstanden hat.

    Man könnte überlegen, ob der Antrag so auszulegen ist, dass auf dem Grundstück bestehend aus B und C (sofern dies die einzigen Flurstücke des Grundstückes sind) 5.000 € eingetragen werden sollen.
    Ich persönlich wäre aber eher nicht dafür und eher für eine Beanstandung.

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