Hallo,
ich habe hier einen Antrag auf Eintragung einer Zwasihyp.
Eine Teilforderung von 85.000 Euro auf Flurstück A
Eine Teilforderung von 2.500 Euro auf Flurstück B
Eine Teilforderung von 2.500 Euro auf Flurstück C.
Flurstück A ist in einem Grundbuch gebucht - kein Problem.
Die Flurstücke B und C sind in einem GB gebucht, allerdings beide im Bestandsverzeichnis unter nur einer laufenden Nr. 1
Meiner Meinung nach kann doch die Zwasihyp so nicht eingetragen werden, da es sich hier bei B und C nicht um ein jeweilseigenständiges Grundstück im Rechtssinne handelt.
Bin ich auf dem richtigen Weg?