Ich möchte gerne einmal eure Meinung zu folgendem SV hören:
Nachträglicher Antrag Beratungshilfe
- im Vordruck sind Mann und Frau aufgeführt
- unterschrieben nur vom Mann
- nur Belege hinsichtlich Einkommen und Ausgaben vom Mann
- Datum: 01.09.2020
- erstes Tätigwerden: 01.09.2020
Zwischenverfügung vom 04.09.2020
- soll für Frau auch Antrag gestellt werden? Wenn ja, muss Vordruck mit Unterschrift der Frau nebst Belegen eingereicht werden
Der Vordruck wird nun eingereicht am 10.10.2020
Meiner Meinung nach in der Beratungshilfeantrag für die Frau verspätet eingegangen. Die Rechtsanwältin ist der Auffassung, dass "nur" die Unterschrift nachgeholt werden musste. Die Frau sei beim 1. Termin nicht mit anwesend gewesen und der Mann wäre auch im Auftrag der Frau da gewesen.
Zurückweisen oder nicht?