Ein gutes neues zusammen, vielleicht könnt ihr mir kurz helfen:
Für eine Grundbuchberichtigung haben sich nun endlich alle Erben gefunden. Der Erblasser war Franzose, das Grundstück ist in Deutschland. Es gilt keine EUErbVO, denn der Erbfall war schon in den 1980ern.
Ich gehe davon aus, dass für das Grundstück deutsches Erbrecht gilt. Die Erben wohnen jedoch alle in Frankreich. Kann ich die Erben zu die EV zu einem französischen Notar schicken oder müssen sie dafür nach Deutschland kommen? Ich hab konkret gerade nichts dazu gefunden, aber ich meine, dass das nicht so einfach geht …Und ich wäre wirklich froh, wenn die Grundbuchberichtigung nicht daran scheitern würde.