Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand auf die Sprünge helfen.
In einem ganz tollen Grundbuch in Hessen sind die Personen a bis z als Mitglieder der Backgesellschaft "Tralala" in Miteigentum der gesamten Hand eingetragen.
Das Grundbuch wurde über die Jahrzehnte hinsichtlich vieler Mitglieder aufgrund Erbfolge (dabei wurden die Miterben zum Teil mit Bruchteilen eingetragen ) berichtigt. Auch wurden einige Anteile aufgelassen.
Ich will gar nicht wissen, wie viele von den Mitgliedern und deren Erben mittlerweile noch verstorben sind...
Ich habe mir die Grundakte aus dem Archiv angefordert, was mir leider nicht viel weiter geholfen hat, weil die zuständigen Beamten nicht an ihre Nachwelt gedacht haben und alles in einer fürchterlichen Sauklaue in die Akte geschmiert haben...
Folgendes schließe ich aber aus der Akte:
Die Gesellschaft wurde bereits vor 1900 im Grundbuch eingetragen, es ist deshalb wohl eine Gesellschaft im Sinne des § 164 EGBGB.
Wenn das tatsächlich so ist, können Anteile an der Gesamthandsgemeinschaft dann einfach veräußert werden? Oder müsste da jemand (die übrigen Mitglieder oder der Vorstand) zustimmen?
Wann kann ich von einem radizierten Anteil und wann von einem Bruchteil ausgehen?
Wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte und mir noch sagen könnte woraus sich das ergibt, wäre ich ewig dankbar!
Ich schließe aber nicht aus, dass ich danach noch weitere Fragen habe!
Hoffnungsvoll, eine leicht verzweifelte Rpfl'in