Ist diese Pauschale nicht auch als eine Art "Belohnung" dafür zu sehen, dass der Berufsbetreuer diese Betreuung ins Ehrenamt abgibt?
Das spräche dann für mich irgendwie mehr dafür, auch in diesem Fall die Pauschale zu gewähren. Wenn diese Betreuung weiterhin berufsbetreut bliebe, wäre Vergütung nach dem VBVG fällig. Im Endeffekt also mehr...