Hallo,
ich habe vor einiger Zeit zwei Verfahren verbunden (Vollstreckung aus einem Gesamtrecht in zwei Grundstücke des Schuldners).
Gestern (12.01.) ist nun der Rücknahmeantrag gekommen. Heute (13.01.) geht er Beitritt der Gemeinde ein (RK3). Die Gemeinde schlüsselt die Grundsteuerforderungen für jedes Grundstück gesondert auf. Aus meiner Sicht liegt damit die Voraussetzung des § 18 nicht mehr vor, oder sehe ich das falsch? Es sind verschiedene Forderungen...
Wie würdet ihr verfahren? Erst die Aufhebung des bisherigen Verfahrens und zwei komplett neue? Oder taggleich mit dem Aufhebungsbeschluss den Beitritt zulassen und dann trennen?
Bin gespannt auf Eure Meinungen....
Danke schon einmal!