Eine aus vielen Personen bestehende Bruchteilsgemeinschaft ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke.
Bei einem der Grundstücke wird das Eigentum aufgegeben (§ 928 BGB).
Ein Teil der Eigentümer wird in der Aufgabeerklärung aufgrund einer umfassenden und alle Grundstücke betreffenden Grundstücksvollmacht vertreten, das ist unproblematisch.
Ein anderer Teil der Eigentümer wird jedoch aufgrund einer (ebenfalls alle Grundstücke umfassenden) Veräußerungsvollmacht vertreten. Sinngemäß wird darin umfassend zur Vertretung bei der Veräußerung bevollmächtigt.
Nun führen sowohl die Veräußerung als auch die Aufgabe des Eigentums zu einem Verlust des Eigentums der Vollmachtgeber. Andererseits ist mit der Veräußerung üblicherweise der Erhalt einer Gegenleistung (=Kaufpreis) verbunden, die es bei der Eigentumsaufgabe nicht gibt.
Daher stelle ich mir die Frage, ob eine Veräußerungsvollmacht auch eine Eigentumsaufgabe erfasst. Was meint Ihr?