Anmeldung e.K. durch möglichen Reichsbürger

  • Es liegt eine Anmeldung einer einzelkaufmännischen Firma durch eine möglicherweise dem Reichsbürgerspektrum zuzurechnenden Person vor.
    Sofern die Anmeldung gem. §§12, 29 HGB in Ordnung ist, dürfte einer Eintragung im Register wohl nichts entgegen stehen?
    Besteht eventuell eine besondere Mitteilungspflicht?

    Für Meinungen/Erfahrungen wäre ich dankbar.

  • Solange keine Gewerbeuntersagung vorliegt wird man wohl eintragen müssen. Ob die Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO vorliegen, hat die zuständige Stelle zu entscheiden. Wenn es dafür Hinweise geben sollte (Ablehnung der Gesetze, der staatlichen Stellen usw), wüsste ich nicht, was der Anregung einer Überprüfung entgegenstehen sollte.

  • In meiner früheren Dienststelle sollten wir Reichsbürger melden. Wie es da, wo ich aktuell bin ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Vielleicht mal bei der Verwaltung höflich nachfragen :)

    Wie ein weiser Dozent zu sagen pflegte:

    • Das haben wir schon immer so gemacht.
    • Dafür gibt 's keinen Kommentar.
    • Wo kämen wir denn da hin?

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