Hallo,
ich habe eine Teilungserklärung vorliegen, in der es unter anderem heißt:
"Der beurkundende Notar wies die Erschienenen darauf hin, dass die Durchführung der Teilungserklärung u. U. behördlicher Genehmigung bedarf, und zwar
- gemäß § 22 Abs. 1 BauGB
- gemäß § 172 Abs. 1 BauGB"
Ich frage mich, ob ich mir als Grundbuchrechtspflegerin diese Genehmigungen bzw. ein Negativattest vorlegen lassen muss?