Folgendes Problem:
Es ruft jemand an, der bei der Bank, bei der er offene Kreditforderungen hat auch sein Girokonto betreibt.
Das Girokonto möchte er nun in ein P Konto umgewandelt haben und den monatlichen Freibetrag ausgezahlt bekommen.
Die Bank weigert sich zur Auszahlung, da keine Pfändung auf dem Konto lastet und verrechnet.
Da eine Klärung mit der Bank nicht möglich ist, will der Sch. eine gerichtliche Anordnung.
Wie verhält es sich in dem Fall. Darf die Bank verrechnen trotz P Konto?
Eine Anordnung durch das Vollstreckungsgericht scheidet meines Erachtens in jedem Falle aus.