Bei einer Grundschuld mit Brief wurde bei der Bezugnahme auf die Bewilligung der falsche Amtssitz des beurkundenden Notars im Grundbuch eingetragen.
Der Notar bittet nun um Berichtigung seines Amtssitzes im Grundbuch. Muss der Amtssitz dann auch auf dem Brief berichtigt werden, den legt er nämlich nicht mit vor.