Es exisiert ein Wohnungseigentum mit 3 WE. In einem GB ist A zu Alleineigentum eingetragen. In den weiteren Grundbüchern ist B zu Alleineigentum eingetragen.
A ist verstorben und von B und C (Schwager und Schwester von A) sowie von seinen Kindern D (1997), E (Juli 2000), F (2006) und G (2008) beerbt worden.
Laut Erbschein ist Testamentsvollstreckung angeordnet. Testamentvollstrecker sind B und C.
Ein TV-Zeugnis ist erteilt. Hierin ist erklärt, dass B und C zu Tv´s bis zum 21. Lebensjahr der 4 Kinder ernannt sind.
Nun soll eine AV und GS eingetragen werden. Es werden alle 3 WE veräüßert and ie Eheleute X und Y.
Aufgetreten ist B im eigenen Namen und B und C als TV über den Nachlass des A. D hat den Vertrag genehmigt.
Muss ich neben der Prüfung der Entegltlichkeit noch etwas beachten? Können B und C die minderjährigern Kinder vertreten aufgrund der verwandtschaft von C und aufgrund der MIterbenstellung vertreten? Eine familiengerichtliche Genehmigung benötige ich doch nicht, da wenn Vertretung geben, die TV s handeln. Muss ich noch irgendetwas beachten? Auch bzgl. der aufgrund Belastungsvollmacht einzutragenden GS?