Rechtskraftvermerk?

  • Beantragt ist der Erlass eines Pfübs.
    Es liegt ein Urteil eines OLG zugrunde.
    Dieses ist für vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung erklärt worden.
    Die Revision wurde nicht zugelassen.
    Es wurde durch Beschluß des BGH festgestellt, dass der "Schuldner" nach Rücknahme
    der Nichtzulassungsbeschwerde die Kosten dieses Verfahrens zu tragen hat.
    Würdet Ihr auf einen Rechtskraftvermerk bestehen oder wäre das zu formalistisch?

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