Anmeldung der eigenen Bestellung zum Prokuristen

  • Ich habe eine Frage: Ein neu bestellter Prokurist soll zum Handelsregister angemeldet werden. Er erhält Gesamtprokura (vertretungsberechtigt mit einem GF).

    Der GF, der wiederum nur mit einem weiteren GF oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt ist, unterschreibt gemeinsam mit dem neu bestellten Prokuristen die HR-Anmeldung.

    Gemäß OLG Frankfurt vom 28.02.2005, Az. 20 W 451/05, kann der neu bestellte Prokurist nicht bei seiner eigenen Anmeldung zur Prokura mitwirken (vgl. auch § 53 I HGB).

    Meine Frage nun: Gibt es vielleicht weitergehende Entscheidungen, wonach der neu bestellte Prokurist nun doch an seiner eigenen Anmeldung mitwirken kann?

    Oder ist da wirklich nix zu machen? :oops::confused:

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