Ich frage mich, ob im folgenden Fall überhaupt ein Hinterlegungsgrund gegeben ist:
Der Hinterleger hat auf seinem Konto eine Zahlung von ca. 35.000,00 € mit dem Vermerk Lohn/Gehalt 123456/122020 erhalten. Nach einer Nachfrage teilt der Hinterleger mit, dass es sich wohl um eine Zahlung des Arbeitgebers handelt. Der Hinterleger befürchtet mit der Zahlung in irgendeiner Weise eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses anzuerkennen.
Der Hinterleger hat auf die Rücknahme nicht verzichtet.
Ich habe darauf hingewiesen, dass als Empfangsberechtigter nur der Hinterleger selbst angegeben wurde und keine weitere Person. Selbst wenn der Hinterleger noch mitteilt, wer weiter empfangsberechtigt ist, zweifle ich an einem Hinterlegungsgrund.
Theoretisch könnte der Hinterleger das Geld doch auch einfach zurücküberweisen oder nicht? Erst wenn der Gläubiger dann die Annahme verweigert, würde ein Hinterlegungsgrund bestehen oder?