Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung zur Gründung einer GbR vorliegen. An der GbR sollen die drei minderjährigen Kinder und die Eltern beteiligt sein. Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz.
Nach Gründung der GbR soll eine Eigentumswohnung von einem Bauträger für 420.000 € erworben werden.
Zuerst müsste ich nun jeweils einen Ergänzungspfleger für jedes Kindes bestellen. Dies werde ich den Eltern und dem Notar mitteilen. Bevor ich dies mache, ist meine Frage, ob ihr überhaupt für die Gründung einer GbR eine familiengerichtliche Genehmigung erteilen würdet?
Die GbR ist ja für die minderjährigen Kinder mit Haftungsrisiken verbunden, was ich schwierig finde. Die Eltern haben sich zwar in der Urkunde bereit erklärt, bis zum 18. Lebensjahr der Kinder, die Haftung zu übernehmen, dies wird m.E. aber nur im Innenverhältnis wirken.
Außerdem wurde die Kündigung der Gesellschaft erstmals im Jahre 2026 zugelassen. Dies wären fünf Jahre nachdem das älteste Kind volljährig wird.
Wenn die GbR nun wirksam (durch einen Ergänzungspfleger und mit der familiengerichtlichen Genehmigung) gegründet wurde, brauche ich für den Abschluss des Bauträgervertrages und Erwerb von sämtlichen Grundstücken keine Genehmigung mehr? Sehe ich das richtig?