Hallo,
der Schuldner stellt jetzt im Januar einen Antrag auf Freigabe von Weihnachtsgeld vom Konto, welches vor zwei Monaten aufs Konto gegangen ist. Laut Kontoauszügen ist es scheinbar noch nicht weggegangen.
Laut § 835 Abs. 4 ZPO darf der Drittschuldner nach Ablauf des nächsten auf die jeweilige Gutschrift folgenden Kalendermonats an den Gläubiger leisten. D.h. eigentlich müsste das Geld schon weg sein. Würdet Ihr trotzdem das Geld freigeben?
Bei mir ist es etwas komplexer. Der Schuldner stellte in einem Verfahren rechtzeitig einen Antrag auf Freigabe des Weihnachtsgelds vom Konto, ich habe eingestellt, noch Unterlagen angefordert und dabei darauf hingewiesen, dass, wenn mehrere Kontopfändungen vorliegen, in jedem Verfahren ein Antrag gestellt werden muss.
Jetzt sind die Unterlagen gekommen mit einer Aufstellung der Bank bzgl. aller Pfändungen und der Schuldner schreibt, dass er für alle dort aufgeführten Pfändungen den Antrag stellt.
Dies sind 5 weitere Pfändungen, wobei 3 der Pfändung vorgehen, in der der Antrag ursprünglich gestellt wurde und eine ist gar nicht von meinem Gericht.
Da in den 5 weiteren Pfändungen ja keine Einstellung erfolgte, müsste ja das Geld eigentlich weg sein. Was würdet ihr denn jetzt machen?