Guten Morgen
Partei = GmbH vertr. durch GF x
Im KFA werden Parteiauslagen nach § 5 II JVEG geltend gemacht, da im Termin der GF der GmbH anwesend war, persönliches Erscheinen war nicht angeordnet.
Es wird nun vom Gegner eingewendet, dass der GF nicht mit einem Fahrzeug der GmbH angereist ist und es sich daher bei den Fahrtkosten nicht um Auslagen handelt, die der Partei (= Gmbh) angefallen ist und daher nicht zu erstatten ist.
Wie würdet ihr das beurteilen?
Auf die Idee wäre ich nie gekommen...