Hallo zusammen,
seit der Einführung des BTHG werden die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von Betreuten in Behindertenwohnheimen und entsprechenden Einrichtungen ja nun nicht mehr durch den Landschaftsverband unmittelbar an die Heimträger gezahlt, sondern die Betreuten erhalten ihre Renten, Kindergeld, Grundsicherung u.ä. selbst ausgezahlt und zahlen davon Miete und Lebenshaltungskosten an das Heim. Nachdem zunächst viele Betreuer ein Girokonto eingerichtet hatten, sind sie im Laufe des letzten Jahres überwiegend dazu übergegangen, die Girokonten zur Einsparung der Gebühren zu kündigen und die Einkünfte durch den Leistungsträger unmittelbar an die Heime überweisen zu lassen. Die Betreuer überlassen also die komplette Geldverwaltung dem Heim. Die Heime führen interne Buchungslisten, entnehmen sich Miete und Lebenshaltungskostenpauschale, überweisen einen Anteil als Taschengeld in eine "Barkasse" und belassen den Rest auf dem "Verwahrkonto". Schon vorher herrschte bei der reinen Taschengeldverwaltung bei einigen Wohnheimverwaltungen schon ein Durcheinander.Ich habe gegen diese Handhabung inzwischen ernsthafte Bedenken. Denn weder der Betreuer noch der/die Betreute haben Einblick in die auf dem Girokonto des Heims tatsächlich eingehenden und ausgehenden Zahlungen, und ohne Zutun der Heimverwaltung hat auch niemand Zugriff auf das Geld. In einem Fall ist mir z.B. aufgefallen, dass das Heim Kindergeld gutgeschrieben hat, das seit Monaten nicht gezahlt wurde - und sich damit nicht vorhandenes Geld entnommen hat. Zudem gehen die Zahlungen für sämtliche Betreute auf demselben Girokonto ein, so dass sich die Gelder vermischen und evtl. Zahlungen nicht richtig zugeordnet werden. Da das Konto auf den Namen des Heimträgers läuft, besteht im Falle der Insolvenz die Gefahr des kompletten Verlusts der Betreutengelder. Gerade angesichts der Tatsache, dass derzeit viele Betreute enorm hohe Guthaben auf den Heimkonten anhäufen, wäre dies sehr problematisch. Ich beginne daher gerade, den Betreuern aufzugeben, einen Großteil des Guthabens zumindest versperrt auf einem Sparkonto anzulegen. Die Problematik mit der Verwaltung der Einküfte bleibt aber. Auf meinen Hinweis reagieren viele Betreuer sehr ablehnend. Würden sie für jeden dieser Betreuten ein Girokonto führen, wären natürlich in all diesen Fällen zukünftig Rechnungslegungen fällig, was auch für mich eine große zusätzliche Belastung wäre. Wobei eigentlich schon allein die Tatsache, dass nunmehr Einkünfte zu verwalten sind eine Rechnungslegung erforderlich macht - schließlich ist die Pflicht zur Rechnungslegung nicht davon abhängig, dass die Einkünfte des Betreuten auf ein auf den Namen des Betreuten geführtes Konto eingehen. Konsequenterweise müsste ich mir dann aber die Girokontoauszüge des Heimes vorlegen lassen.
Mich würde sehr interessieren, wie diese Fälle bei euch gehandhabt werden.