Komplette Verwaltung der Einkünfte durch Wohnheim akzeptabel? Rechnungslegung?

  • Hier ist es genauso. Sammelkonten gibt es nicht. Wenn die Heime es verwahren, haben sie auch extra angelegte Konten und führen sogenannte Heimkontenübersichten, die dann auch immer als RL eingereicht werden. Da die Verwaltung durch das Heim erfolgt, lassen wir es aber gelten, wenn der Betreuer im Berichtsvordruck ankreuzt, dass das Heim das Geld verwaltet und er keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte. Er muss insoweit keine RL einreichen, da er das Geld nicht verwaltet, muss aber natürlich die externe Verwaltung überprüfen.

    Das halte ich auch für bedenklich. Heime sind keine Kreditinstitute. Die Konten für einzelne Bewohner werden vermutlich nur buchungstechnisch geführt, letztlich wird alles Geld wohl über ein Konto, welches auf den Namen des Heimes läuft, geführt.

    Nein, in der RL achte ich schon darauf. Da sehe ich dann die Kontoauszüge, wenn ich prüfe. Es wird wirklich ein eigenes Girokonto pro Bewohner geführt und läuft auf den Namen des Betroffenen. Aber das Heim kann drauf zugreifen, um Drogerie usw. zu kaufen.

    Also, es gibt ein Girokonto bei irgendeiner Bank, welches auf den Namen des Betroffenen läuft? Zugriff hierauf hat (nur) das Heim? Wozu gibt es dann noch den Betreuer, wenn das Heim den "Aufgabenkreis Vermögenssorge" komplett übernimmt? Eine so umfassende Bevollmächtigung des Heimes durch den Betreuer halte ich auch nicht für zulässig.

    Ich kriege dafür genauso eine Rechnungslegung und eine Mitteilung des Betreuers, ob er die Vorgänge dort prüft. Wie andere schon gesagt haben, passiert das bei Grundsicherung u. ä.
    Wenn kaum Geld da ist, bspw. wg. Grundsicherung, muss für den Betroffenen überhaupt kein eigenes Konto geführt werden mit der Begründung, an einer Grundsicherung u. ä. könne man sich nicht bereichern (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 18.01.2005, 3 W 120/04).
    Weiter fordert § 1806 die Anlegung von Geld, soweit es nicht zur Bestreitung von Ausgaben bereitzuhalten ist. Wenn jedoch aufgrund Grundsicherung o. ä. das Geld ans Heim geht, komplett für die Heimkosten und ein kleines Taschengeld für kleine Einkäufe drauf geht, ist nichts mehr da, das man groß anlegen könnte.
    Ich kann verstehen, dass es einem Bauchschmerzen bereiten kann, wenn der Betreuer das Geld von jemand anderem verwalten lässt und dass man versucht, das gesamte Geld beisammen zu halten. Aber unsere Pflicht liegt eben darin, den Betreuer in der Amtsausführung zu überwachen. Nicht darin, ihm vorzuschreiben, welche Anlagen er für sinnvoll hält. Und man darf ihm nicht vorschreiben, welche Anlageform er sich aus § 1807 wählt (Palandt/Götz, BGB, § 1806 Rn. 2 am Ende). In § 1807 Abs. 1 Nr. 5 sind auch inländische Sparkassen aufgeführt und diese Taschengeldkontos bei den Heimen werden immer bei der örtlichen Kreissparkasse angelegt.
    Solange also das Konto auf den Namen des Betreuten läuft - was für mich auch heißt, dass der Betreuer jederzeit dran könnte - und der Betroffene das Heim mit Hilfe der Sozialleistungen zahlt und nur das danach festgelegte Taschengeld für sich selbst hat und der Betreuer jedes Jahr auch dafür eine Rechnungslegung vorlegt und mitteilt, dass er die Verwaltung geprüft hat und keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte, sehe ich kein Problem in der Führung von Taschengeldkonten, auf welche die Heime mittels Kontovollmacht dran kommen, um ein paar Drogerieprodukte zu kaufen.

    Zur Vermögenssorge gehört ja auch mehr als nur die Kontenverwaltung.


  • Ich kann verstehen, dass es einem Bauchschmerzen bereiten kann, wenn der Betreuer das Geld von jemand anderem verwalten lässt und dass man versucht, das gesamte Geld beisammen zu halten.
    […]
    Solange also das Konto auf den Namen des Betreuten läuft - was für mich auch heißt, dass der Betreuer jederzeit dran könnte - und der Betroffene das Heim mit Hilfe der Sozialleistungen zahlt und nur das danach festgelegte Taschengeld für sich selbst hat und der Betreuer jedes Jahr auch dafür eine Rechnungslegung vorlegt und mitteilt, dass er die Verwaltung geprüft hat und keine Unregelmäßigkeiten feststellen konnte.

    Und jetzt nochmal der Sachverhalt der Frage:


    […] die Girokonten zur Einsparung der Gebühren zu kündigen und die Einkünfte durch den Leistungsträger unmittelbar an die Heime überweisen zu lassen. Die Betreuer überlassen also die komplette Geldverwaltung dem Heim. Die Heime führen interne Buchungslisten, entnehmen sich Miete und Lebenshaltungskostenpauschale, überweisen einen Anteil als Taschengeld in eine "Barkasse" und belassen den Rest auf dem "Verwahrkonto".

    Insofern gut und schön was Du schreibst, passt aber nur marginal.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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