Terminsgebühr bei Einspruch auf Versäumnisurteil angefallen?

  • Guten Morgen,

    ein Mandant kam mit einem Versäumnisurteil zu mir. Nach meinem Einspruch und Antrag die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, hat die Gegenseite die Klage zurückgenommen. Zum Zeitpunkt des Einspruchs war bereits terminiert worden.

    Das Landgericht hat beschlossen, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Kann ich im Kostenfestsetzungsantrag die Terminsgebühr beantragen?

    Vielen Dank!

  • Wenn du mit der Gegenseite ein entsprechendes Gespräch geführt hast: Ja, ansonsten: Nein.

    Ebenso.
    Einzig nach Maßgabe von Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG kann hier eine Terminsgebühr entstanden sein.

    Die Anwalt haben telefoniert. Der Klägervertreter hat die Klage zurückgenommen: "die Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichtet sind; dies gilt nicht für Besprechungen mit dem Auftraggeber."
    Ist Erledigung wörtlich zu nehmen oder ist der Rücktritt auch von der Norm gedeckt?

  • Egal wie die Sache erledigt wird, Hauptsache es wird hinsichtlich einer Erledigung gesprochen.


    :daumenrau
    Das Gespräch muß nicht auf eine Einigung gerichtet sein. Der Gesetzestext besagt nicht, auf welche Weise die Erledigung erreicht werden soll. Daher führen die Motive zum KostRMoG (BT-Drs. 15/1971, 208 ff.) aus, daß "insbesondere" bei Gesprächen, die auf eine gütliche Regelung zielen, die Terminsgebühr entsteht. Versucht der RA den Gegner in einem Gespräch zur Rücknahme der Klage, des Rechtsmittels oder des Widerspruchs gegen eine EV oder zum Anerkennen zu bewegen, so ist auch dieses Gespräch auf eine Erledigung des Verfahrens gerichtet (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl., Vorb. 3 VV Rn. 166 m.w.N. aus der Rspr.).

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!