Guten Morgen,
ein Mandant kam mit einem Versäumnisurteil zu mir. Nach meinem Einspruch und Antrag die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, hat die Gegenseite die Klage zurückgenommen. Zum Zeitpunkt des Einspruchs war bereits terminiert worden.
Das Landgericht hat beschlossen, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Kann ich im Kostenfestsetzungsantrag die Terminsgebühr beantragen?
Vielen Dank!