Ich habe folgendes Problem:
Es liegt ein Verwalternachweis vor, in dem die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit festgestellt wird.
Es wird vermerkt, dass auf Grund vorliegender Vollmachten so und soviel MEA vertreten sind und die Versammlung damit beschlussfähig.
Das Protokoll wurde unterschrieben vom Versammlungsleiter, einem Eigentümer sowie dem Beiratsvorsitzenden, die allesamt bei der Versammlung anwesend waren und deren Unterschriften später beglaubigt wurden.
Nun moniert eine Notarkanzlei, dass die Vollmachten dem Verwalternachweis nicht beigefügt sind und verlangt die Vorlage der Vollmachten in beglaubigter Form.
M. E. müssen die Vollmachten dem Protokoll nicht beigefügt werden, da ja genügend Anwesende den Hergang der Versammlung bezeugen konnten und letztlich die erforderlichen Unterschriften von Leuten getätigt und später beglaubigt wurden, die bei der Versammlung anwesend waren.
Irre ich mich hier, oder müssen die Vollmachten noch vorgelegt werden?