Anrechnung U-Haft und zwei Strafen

  • Hallo miteinander :)
    Ich bin noch recht frisch in der StA und stehe grad auf dem Schlauch. Es wurden zwei Strafen in einem Urteil ausgesprochen:

    Strafe a) 1 Jahr 4 Monate Freiheitsstrafe
    Strafe b) 5 Monate Freiheitsstrafe

    Der VU hat bereits ca. 10 Monate U-Haft hinter sich und ist nach wie vor in der JVA. Von dieser kam jetzt ein Anruf.
    Grundsätzlich wäre ja Strafe b) vor Strafe a) zu vollstrecken, da kurz vor lang. Wenn dann allerdings die U-Haft angerechnet wird, wäre die Strafe erledigt und wir hätten noch U-Haft über. Muss man jetzt die Vollstreckungsreihenfolge ändern, um das zu vermeiden? Oder rechnet man den Rest auf Strafe a) an? Ist der "entgangene" 2/3-Termin bei Strafe b) egal?

    Ich glaube ich hab grad nen Knoten im Kopf:gruebel:

    Wäre sehr dankbar für Tipps!

  • Bei Unklarheiten, wie eine erlittene U-Haft bei mehreren ausgeurteilten Strafen aufgeteilt werden soll, müsste das Gericht grds. eine Bestimmung treffen.
    Siehe hierzu:
    OLG Frankfurt, Beschluß vom 06.03.1989 - 3 Ws 109/89 u. 3 Ws 110/89.

    D.h. du kannst hier durchaus auch um entsprechende Klarstellung bitten, wenn die Anrechnung unklar ist. Ansonsten gilt: Aufteilung der U-Haft auf beide Strafen, sodass sich ein möglichst frühzeitiger gem. 2/3-Termin für den VU ergibt.

  • Für welche Straftat die U-Haft angeordnet wurde, müsste sich aus dem Haftbefehl ergeben.
    Ist der HB für alle verurteilten Taten ausgestellt worden: wie Bodil.
    Ansonsten Anrechnung nur für die einzelne Verurteilung.

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